Bedingungen – Bahnreglement

Bedingungen – Bahnreglement

Artikel 1
Die nachstehenden Vorschriften gelten für alle Personen, die sich auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten der Anlage und des Paddocks von Circuit Park Berghem BV (Handelskammer Eindhoven 17201998) aufhalten. befinden. Der Aufenthalt auf dem Gelände und die Nutzung der Rennstrecke erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr. Jeder Fahrer/Nutzer/Besucher der Rennstrecke stellt die Geschäftsführung dieser Rennstrecke, ihre Mitarbeiter und Sponsoren, Fahrzeugführer, Offizielle, Hilfspersonal, Vertreter sowie jede andere Person, die an der Organisation und Durchführung von Circuit Park Berghem BV beteiligt ist, vollständig frei von jeglicher Haftung und von Ansprüchen jeglicher Art in Bezug auf Schäden, Verluste, Diebstahl, Kosten, Verletzungen oder Tod, die sich aus der Vorbereitung oder meiner passiven oder aktiven Teilnahme an den Aktivitäten ergeben können. Die aktive oder passive Teilnahme an den Aktivitäten bei Circuit Park Berghem erfolgt vollständig auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko. Der gesamte Aufenthalt auf dem Gelände und die Nutzung der Rennstrecke erfolgen vollständig auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko. Artikel 2:Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie unter www.circuitparkberghem.nl. Circuit Park Berghem BV behält sich das Recht vor, an stark frequentierten Tagen verschiedene Karts oder Fahrer in Gruppen fahren zu lassen, den Betrieb vorübergehend einzustellen und/oder die Streckenlänge vorübergehend zu ändern und/oder die Strecke aufgrund unsicherer (Wetter-)Bedingungen zu schließen. Weitere Informationen zu abweichenden Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website unter www.circuitparkberghem.nl. Aus den genannten Öffnungszeiten können keine Rechte abgeleitet werden. Artikel 3

Nur Fahrer im Besitz eines CPB Streckenzugangsausweises und die vorab die Streckenmiete im à la Carte Café bezahlt haben, sind berechtigt, sich auf der Rennstrecke und der Boxengasse aufzuhalten. Helfer dürfen sich ausschließlich auf der Rennstrecke aufhalten, um gestrandete Karts zu bergen, und dies nur auf eigene Kosten und Gefahr! Der Streckenmietaufkleber muss deutlich sichtbar auf der Vorderseite des Karts angebracht sein. Bei technischen Problemen und/oder Pannen muss das Kart so schnell wie möglich vom Fahrer an einen sicheren Ort gebracht werden. Reparaturen auf der Rennstrecke sind nicht gestattet. Die Fahrt auf die Rennstrecke durch Betreuer/Coaches (mindestens 18 Jahre alt) ist nur nach Absprache mit dem Streckenmanager und unter Tragen einer Sicherheitsweste auf eigene Gefahr gestattet. Das Anhalten von Fahrern auf der Rennstrecke
ist strengstens verboten. Die Anweisungen des Streckenverwalters sind jederzeit strikt zu befolgen. (Man muss im Besitz einer Streckenzugangskarte sein). Artikel 4
Alle Fahrzeuge müssen im Fahrerlager geparkt werden, sofern von Circuit Park Berghem BV nicht anders angegeben. Während und vor den Renntagen ist das Parken von Personenkraftwagen im Fahrerlager nicht gestattet. Den Anweisungen der Mitarbeiter von Circuit Park Berghem ist jederzeit Folge zu leisten. Circuit Park Berghem BV behält sich das Recht vor, Fahrzeuge auf Kosten des Eigentümers umstellen zu lassen. Im Fahrerlager ist das Fahren mit Karts, (Mini-)Motorrädern und ähnlichen Fahrzeugen strengstens verboten. Artikel 5:
Alle Personen, einschließlich Fahrer und Mechaniker, die sich auf dem Gelände und auf dem Parkplatz von Circuit Park Berghem BV aufhalten, müssen folgende Vorschriften einhalten: • Vor dem Aufstellen des Karts muss eine flüssigkeitsdichte Bodenplane mit einer Größe von mindestens 2×3 Metern ausgelegt werden. Das Schrauben, Schmieren oder Betanken auf dem Asphalt der Rennstrecke und der Boxengasse ist strengstens verboten.

  • Maximale Schallproduktion CIK/FIA oder Bestimmung durch Mitarbeiter CPB BV (Max 93 dBA).
  • Das Fahren mit einem gut erhaltenen Kart, das mit einem vorderen Stoßfänger, einem Frontspoiler, Seitenkästen und den Hinterrädern ausgestattet ist, die zu 2/3 von einem hinteren Stoßfänger (Stahl oder Kunststoff) bedeckt sein müssen.
  • Fahren mit einem homologierten Ansaugfilter und den vorgeschriebenen Endschalldämpfern, für KZ gilt der ELTO 2012 Carbon oder Aluminium mit EU-Kennzeichen oder homologierte Nachschalldämpfer ab 2014 (siehe Website, CIK HOMOLOGATION
    2014-2022).
  • Alle Überlauf- und Entlüftungsausgänge müssen in einem Überlaufbehälter von mindestens ¼ Liter aufgefangen werden.
  • Die Markierung wiederherzustellen, wenn man sie getroffen hat, und etwaige Schäden zu melden.
  • Beim Verlassen des Geländes muss der gesamte Abfall (Reifen, Flaschen, Dosen, Essensreste und andere Verpackungen) mitgenommen werden.
  • Das sportliche Verhalten auf und um die Bahn.
  • Das lang andauernde statische Aufwärmen von Motoren ist auf dem gesamten Gelände strengstens verboten.
  • Offenes Feuer und Grillen sind auf dem gesamten Gelände der Rennstrecke verboten.
  • Für weitere Schallanforderungen und Informationen verweisen wir Sie auf unsere Website: www.circuitparkberghem.nl

Artikel 6:
Die Benutzer müssen die Strecke über die dafür vorgesehenen Ein- und Ausgänge befahren und verlassen. Die Benutzer müssen jederzeit die Fahrtrichtung der Strecke beachten, nicht schlingern, abkürzen oder andere Benutzer anderweitig behindern. Die Benutzer müssen die Füße an den Pedalen und beide Hände am Lenkrad lassen. Langsamere Fahrer wie Kinder-, Mini- und Mietkarts sind jederzeit zu berücksichtigen. Mietkarts haben jederzeit Vorfahrt. Bei Gefahr und/oder Verlassen der Strecke ist deutlich eine Hand zu heben. In der Boxengasse muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Es ist verboten, sich unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen auf der Rennstrecke zu begeben und an Trainings-/Renntätigkeiten teilzunehmen. Während des freien Trainings sind Streckenposten nicht besetzt, und es wird bei gefährlichen Situationen nicht geflaggt! Wenn Sie vor der Teilnahme am freien Training nicht damit einverstanden sind
Mit den Streckenbedingungen sind Sie verpflichtet, dies dem anwesenden Streckenmanager zu melden. Durch diese Meldung verzichten Sie auf die Teilnahme an Streckenaktivitäten. Artikel 7:
Die Anmeldung und Registrierung der Strecken-Zugangskarte und die Bezahlung der Streckenmiete im à la Kart Café sind für jeden obligatorisch, der mit einer Kart auf der Strecke fährt. Dies muss vor Beginn der Aktivität erfolgen. Es ist nicht gestattet, andere mit Ihrem Kart fahren zu lassen, es sei denn, diese sind mit einer Strecken-Zugangskarte angemeldet und haben die Streckenmiete bezahlt. Im Falle eines Unfalls oder Schadens, der vom Fahrer verursacht wird, der nicht derjenige ist, der sich angemeldet hat, wird Letzterer zusammen mit dem Fahrer für alle Schäden und alle daraus resultierenden Schäden bei CPB BV oder Dritten haftbar gemacht. Artikel 8:
Bei wiederholten Feststellungen von Verstößen gegen Artikel 3,4,5,6,7 “, aber auch wenn nach Ansicht des Streckenmanagers ein anderer Grund dafür besteht, “kann den Beteiligten der Zugang zur Rennstrecke verweigert werden. Hiervon werden Sie schriftlich informiert. Weiterhin wird die Verweigerung auf der Rennstrecke an KNAF und befreundete Rennstrecken weitergegeben. Artikel 9:
Durch das Betreten der Einrichtung erklären Sie sich mit der Einhaltung der aktuellen Hausordnung und den Richtlinien von CPB BV einverstanden. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen von Mitarbeitern von CPB BV, grober Fahrlässigkeit, Verursachung von Schäden oder Nichteinhaltung dieser Hausordnung werden Sanktionen verhängt. In keinem Fall wird die bezahlte Streckenmiete zurückerstattet. In allen Fällen, in denen hierin nicht vorgesehen ist, entscheidet die Geschäftsführung von CPB BV, und hiergegen ist kein Beruf möglich. Artikel 10:
Handel treiben oder Werbung machen in jeglicher Form, ohne schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung, ist nicht gestattet. Artikel 11:
Jeder Fahrer muss im Besitz einer Streckenzugangskarte sein, diese ist 1 Jahr gültig und muss rechtzeitig gegen Bezahlung erneuert werden. Bei Aushändigung der Streckenzugangskarte erhalten Sie die Teilnahmebedingungen und Bahnregeln, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Bei Minderjährigen müssen die Bedingungen von einem Elternteil/Erziehungsberechtigten/Vormund unterschrieben werden. Mit Ihrer Unterschrift unter diese Teilnahmebedingungen erklären Sie sich mit dieser Regelung und den Teilnahmebedingungen einverstanden. Artikel 12
Jeder Benutzer muss mit einem soliden und fest angezogenen Helm, soliden Handschuhen, die die Hand vollständig bedecken, festem Schuhwerk, das die Knöchel wirksam schützt, und Kleidung, die den gesamten Körper einschließlich Armen und Beinen bedeckt, fahren. Vorzugsweise mit einem zugelassenen Kart- oder Rennoverall. Für Fahrer unter 16 Jahren empfehlen wir dringend und zur Sicherheit des Fahrers einen Körperschutz und einen Nackenschutz. Artikel 13:
Ein Auszug aus dieser Regelung hängt an der Vorderseite des Hauptgebäudes.,
Eingang Boxengasse und Treppe Boxengasse. Das Reglement ist auch im À la Kart Café erhältlich. Dieses Reglement ersetzt alle vorherigen Versionen (letzte Version März 2017). Benzin- und Ölverschmutzung sowie chemische Substanzen sind strengstens verboten. Lassen Sie keine Flüssigkeiten in den Boden gelangen! Die Verwendung der vorgeschriebenen Bodenplane ist Pflicht (Strafen mindestens 500 €). Sie dürfen keine gebrauchten Reifen und keinen Müll auf der Rennstrecke zurücklassen. Diese müssen Sie selbst mit zurücknehmen. Sie dürfen sie auch nicht außerhalb Ihres Zeltes platzieren oder während oder nach den Rennen dort lassen (Strafen mindestens 500 €). Artikel 14: 

Geschäftsführung der Circuit Park Berghem BV

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